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WM 2006 Heft 21, 1003
BGH: Bei Widerruf des mit einem Fondsbeitritt verbundenen (§ 9 Abs. 1 VerbrKrG) Darlehensvertrags Rückabwicklung unmittelbar zwischen Kreditgeber und dem Partner des finanzierten Geschäfts; zur unwiderleglichen Vermutung eines verbundenen Geschäfts, wenn der Kreditvertrag nicht aufgrund eigener Initiative des Kreditnehmers zustande kommt; trotz fehlender Gesamtbetragsangabe (§ 6 Abs. 2 Satz 1 VerbrKrG) auch bei verbundenem Geschäft Gültigkeit des Darlehensvertrags, wenn die Darlehensvaluta unmittelbar an den Treuhänder gezahlt worden ist
Urteil vom 25.04.2006 - XI ZR 193/04