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WM 2006 Heft 21, 1008
BGH: Vorliegen eines Realkreditvertrags (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG) auch dann, wenn der Erwerber ein bestehendes Grundpfandrecht übernimmt; kein Ausschluss der Anwendung der §§ 171, 172 BGB durch die Regeln über das verbundene Geschäft (§ 9 VerbrKrG); trotz fehlender Gesamtbetragsangabe (§ 6 Abs. 2 Satz 1 VerbrKrG) auch bei verbundenem Geschäft Gültigkeit des Darlehensvertrags, wenn die Darlehensvaluta unmittelbar an den Treuhänder gezahlt worden ist; zur Auslegung eines formularmäßigen Zeichnungsscheins
Urteil vom 25.04.2006 - XI ZR 29/05