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WM 2006 Heft 24, 1151
BGH: Mitteilungspflicht der Gründungsaktionäre einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft über eine Kapitalbeteiligung von mehr als 25% (§ 20 Abs. 1 AktG); zu den Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Pflicht und zur Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen, die unter Mitwirkung eines nach § 20 Abs. 7 AktG nicht stimmberechtigten Aktionärs gefasst worden sind
Urteil vom 24.04.2006 - II ZR 30/05