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WM 2006 Heft 28, 1347
BGH: Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage des Gläubigers auf Feststellung einer zur Tabelle angemeldeten Forderung als „aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung“ herrührend; keine Bindung des Gerichts im Feststellungsprozess an die rechtliche Einordnung der Forderung im rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid
Urteil vom 18.05.2006 - IX ZR 187/04