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WM 2006 Heft 32, 1556
OLG München: Zur Frage, ob Ausgleichs- und Entschädigungsansprüchen eines Handelsvertreters nach Art. 17 bis 19 der Handelsvertreterrichtlinie 86/653/EWG durch die Wahl eines ausschließlichen Gerichtsstands eines Drittstaats, dessen Recht dem Handelsvertreterausgleich entsprechende Ansprüche nicht kennt, ausgeschlossen werden können
Urteil vom 17.05.2006 - 7 U 1781/06