- WM
- 2006
- Heft 38 (Seite 1797-1840)
- Rechtsprechung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Zum Vorliegen einer selbständigen Betreuungstätigkeit, für die das Verweisungsprivileg des § 19 Abs. 1 Satz 2 BNotO nicht gilt
- BGH: Zur Frage, ob bei einem Berliner Testament mit Verwirkungsklausel der Eintritt der auflösenden Bedingung auch nach dem Tod des längstlebenden Ehegatten und nach Annahme der Schlusserbschaft herbeigeführt werden kann
- BGH: Zur Nachholung der fehlenden Unterschrift eines Richters, der bei der Entscheidung mitgewirkt hat; Unzulässigkeit der Beschränkung des Nutzungsziehungsrechts des Nießbrauchers auf einzelne Teile des Gebäudes
- BGH: Zur Auslegung der in das Grundbuch eingetragenen Befugnis eines Wohnungseigentümers, auf dem Dach des gemeinschaftlichen Gebäudes „eine Funkfeststation“ zu betreiben
- BGH: Zur Frage, ob mündlich Besprochenes, auf das in einer notariellen Urkunde Bezug genommen wird, beurkundungsbedürftig ist; zur Zulassung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel im Berufungsverfahren
- BGH: Zur Frage, wie eine durch rechtsgrundlose Leistung erlangte Steuerberaterpraxis an den Bereicherungsgläubiger herauszugeben ist; zur Berechnung des Wertersatzes, wenn eine Herausgabe in Natur unmöglich ist
- OLG Hamm: Zum Verstoß eines „Wirtschaftsermittler-Vertrages“ gegen das Rechtsberatungsgesetz
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Rechtsprechung
- Heft 38 (Seite 1797-1840)
- 2006