BGH: Keine gesonderte Gebühr des Notars für die Einholung einer Rangrücktrittserklärung nach Beurkundung einer Grundschuldbestellung
WM 2006 Heft 41, 1974
BGH: Keine gesonderte Gebühr des Notars für die Einholung einer Rangrücktrittserklärung nach Beurkundung einer Grundschuldbestellung
Beschluss vom 13.07.2006 - V ZB 87/05