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WM 2006 Heft 45, 2139
BGH: Zur Frage, ob der Gläubiger, der die dem Schuldner obliegende vertretbare Handlung selbst vorgenommen hat, die ihm dadurch entstandenen Kosten noch nachträglich im Vollstreckungsverfahren erstattet verlangen kann
Beschluss vom 10.08.2006 - I ZB 110/05