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WM 2006 Heft 1, 44
BGH: Auslegung der im Insolvenzplan enthaltenen Klausel „§ 259 Abs. 3 InsO findet Anwendung“ als Ermächtigung des Insolvenzverwalters, nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens Anfechtungsprozesse fortzuführen
Urteil vom 06.10.2005 - IX ZR 36/02