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Zitiert in:
- WM
- 2006
- Heft 13 (Seite 601-652)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- BGH: Zur Beschränkung der Zwangsvollstreckung nach § 885 ZPO auf eine Herausgabe der Wohnung, wenn der Gläubiger an sämtlichen in den Räumen befindlichen Gegenständen ein Vermieterpfandrecht geltend macht
- BGH: Zur Pfändung des Anspruchs des Miteigentümers eines Grundstücks auf Aufhebung der Gemeinschaft sowie auf Teilung und Auskehrung des Erlöses
- BGH: Vorlage des Originaltitels keine Voraussetzung für die Feststellung der titulierten Forderung zur Insolvenztabelle
- BGH: Keine Gläubigerbenachteiligung durch Gewährung einer Sicherung für ein eigenkapitalersetzendes Darlehen, wenn ihr nach dem vereinbarten Rang sämtliche Insolvenzforderungen vorgehen; zur Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters,
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 13 (Seite 601-652)
- 2006