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Zitiert in:
- WM
- 2006
- Heft 24 (Seite 1129-1176)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- BGH: Insolvenzreife und Kredit- bzw. Überlassungsunwürdigkeit als eigenständige Tatbestände der Krise im Sinne des Eigenkapitalersatzrechts
- BGH: Mitteilungspflicht der Gründungsaktionäre einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft über eine Kapitalbeteiligung von mehr als 25% (§ 20 Abs. 1 AktG); zu den Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Pflicht und zur Anfechtbarkeit von Hauptversammlung
- BGH: Zur Frage, ob der mit einer AG geschlossene stille Gesellschaftsvertrag eines Anlegers als Bankgeschäft i.S.d. KWG angesehen werden kann; zum Widerruf des mit einer AG in Form eines stillen Gesellschaftsvertrags geschlossenen Teilgewinnabführungsvert
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 24 (Seite 1129-1176)
- 2006