-
Zitiert in:
- WM
- 2006
- Heft 34 (Seite 1605-1652)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- BGH: Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Gläubigerantrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, wenn der Schuldner den Bestand der Forderung bestreitet und Auskünfte zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen im Übrigen verweigert
- BGH: Zur Glaubhaftmachung des Insolvenzgrundes der Zahlungsunfähigkeit, wenn der Schuldner sich mit fälligen Gesamtsozialversicherungsbeiträgen von mehr als sechs Monaten im Rückstand befindet
- BGH: Zum rechtlichen Interesse eines Gläubigers, der sich für seinen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf eine Forderung aus gegenseitigem Vertrag stützt
- BGH: Durch Anordnung der Zwangsverwaltung keine Beschlagnahme des Anspruchs auf Ersatz schuldhaft nicht gezogener Nutzungen; durch Aufhebung der Zwangsverwaltung Erlöschen der dem Zwangsverwalter zustehenden Befugnisse hinsichtlich nicht beschlagnahmter A
- BGH: Kein Anspruch des Sicherungseigentümers auf Herausgabe des während des Eröffnungsverfahrens durch Vermietung des Sicherungsguts erzielten Entgelts
- BGH: Zur Frage der anfechtbaren Befriedigung eines künftigen Insolvenzgläubigers durch den Schuldner, der vor Eröffnung des Verfahrens den Freistellungsanspruch eines neben ihm haftenden Gesamtschuldners erfüllt
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 34 (Seite 1605-1652)
- 2006