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WM 2007 Heft 49, 2289
BGH: Ausgleichs-(hier: Freistellungs-)Ansprüche nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB unter Gesellschaftern nur dann, wenn von der Gesellschaft keine Erstattung zu erlangen ist; Freistellungspflicht als Pflicht zur Abwehr auch unbegründeter Ansprüche
Urteil vom 15.10.2007 - II ZR 136/06