Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
WM 2007 Heft 8, 364
BGH: Zu einem Antrag des Schuldners bei dem Vollstreckungsgericht, dem nach § 825 Abs. 2 ZPO mit der Versteigerung mehrerer gepfändeter Gegenstände beauftragten privaten Auktionator die Anweisung zu erteilen, die Versteigerung einzustellen, sobald der Erlös zur Befriedigung der Gläubiger und zur Deckung der Kosten ausreicht
Beschluss vom 20.12.2006 - VII ZB 88/06