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Zitiert in:
- WM
- 2007
- Heft 21 (Seite 961-1004)
- Rechtsprechung
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Zur Frage, ob ein Gebrauchtwagen die vereinbarte Beschaffenheit „fahrbereit“ besitzt; zu den Rechtsfolgen, wenn ein Unternehmer beim Verkauf einer beweglichen Sache einen Verbraucher als Verkäufer vorschiebt
- BGH: Zur Unterbrechung einer Verjährung, die vor dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 1. Januar 2002 eingetreten ist
- BGH: Keine Berechnung von Umsatzsteuer bei Schadensersatzleistungen, die der Leasingnehmer nach einer von ihm schuldhaft veranlassten außerordentlichen Kündigung des Leasingvertrages zu erbringen hat; ebenso beim leasingtypischen Ausgleichsanspruch des Le
- BGH: Keine Anwendung von § 596 Abs. 1 BGB auf die nach Art. 43 ff. der VO(EG) Nr. 1782/2003 den Pächtern zugewiesenen Zahlungsansprüche
- BGH: Zum Ausschluss des Verzuges durch das Leistungsverweigerungsrecht nach § 410 Abs. 1 Satz 1 BGB
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 21 (Seite 961-1004)
- 2007