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Zitiert in:
- WM
- 2007
- Heft 3 (Seite 93-140)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- BGH: Zur Prüfung der Frage, ob die Nichtigkeit einer notariell beurkundeten Vollmacht und eines Treuhandvertrages gemäß § 139 BGB auch die im Zeichnungsschein erteilte Vollmacht erfasst
- BGH: Zur Frage, ob der von Gesellschaftern einer kreditnehmenden GbR dem geschäftsführenden Gesellschafter außerhalb des Gesellschaftsvertrages erteilte weit reichende Auftrag mit Vollmacht, sie unter anderem bei der Abgabe vollstreckbarer Schuldanerkennt
- BGH: Zum Umfang der Aufklärungspflicht einer Bank gegenüber dem kreditsuchenden Kunden
- BGH: Zur Frage, ob die auf einem Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz beruhende Nichtigkeit einer notariell beurkundeten Vollmacht und eines Treuhandvertrages die in einem formularmäßigen Zeichnungsschein enthaltene, nicht gegen das Rechtsberatungsgese
- LG Halle: Die Musterwiderrufsbelehrung nach § 14 Abs. 1 BGB-InfoV Anlage 2 ist mangels Deutlichkeit rechtswidrig und stellt keine ausreichende Belehrung des Verbrauchers dar
- LG Münster: Kein Gesetzesverstoß in Bezug auf Widerrufsbelehrung, wenn die verwendete Widerrufsbelehrung dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1, 3 BGB-InfoV entspricht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Sonstiges
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Rechtsprechung
- Heft 3 (Seite 93-140)
- 2007