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Zitiert in:
- WM
- 2007
- Heft 33 (Seite 1537-1588)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- BGH: Hinweis des Nebenintervenienten im aktienrechtlichen Anfechtungsprozess auf § 248 Abs. 1 Satz 1 AktG als Begründung seines Interventionsinteresses; keine Beschränkung des Streitbeitritts durch eine Interventionsfrist (entsprechend §§ 245 Nr. 1, 246 A
- BGH: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch den Tatrichter, der in einem aktienrechtlichen Anfechtungsstreit bei widersprüchlichem, durch Privatgutachten gestütztem Parteivortrag ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens entscheidet; W
- BGH: Existenzvernichtungshaftung als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mit Innenhaftung gegenüber der Gesellschaft (Änderung der Rechtsprechung)
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 33 (Seite 1537-1588)
- 2007