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Zitiert in:
- WM
- 2007
- Heft 34 (Seite 1589-1632)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- BGH: Kein Erfordernis der Abmahnung vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung des Dienstverhältnisses mit einem organschaftlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft
- BGH: Kein gesamtschuldnerischer Ausgleichsanspruch der Gesellschaft gegen ihren organschaftlichen Vertreter, der ein konstitutives Schuldanerkenntnis für ihre rückständigen Sozialabgaben abgegeben hat, wenn sie die Rückstände bezahlt
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Rechtsprechung
- Heft 34 (Seite 1589-1632)
- 2007