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Zitiert in:
- WM
- 2007
- Heft 49 (Seite 2265-2308)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- BGH: Ausgleichs-(hier: Freistellungs-)Ansprüche nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB unter Gesellschaftern nur dann, wenn von der Gesellschaft keine Erstattung zu erlangen ist; Freistellungspflicht als Pflicht zur Abwehr auch unbegründeter Ansprüche
- OLG München: Keine Eintragung der Verlegung des Satzungssitzes einer deutschen GmbH nach Portugal in das deutsche Handelsregister
- OLG Schleswig: Freigabeverfahren nach Anfechtung des Hauptversammlungsbeschlusses über die Umwandlung einer AG in eine KGaA
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 49 (Seite 2265-2308)
- 2007