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WM 2008 Heft 33, 1571
Kammergericht: Zur ausschließlichen Zuständigkeit nach § 29c Abs. 1 Satz 2 ZPO im Falle eines Beitritts zu einem Immobilienfonds, der Zuständigkeit nach § 22 ZPO im Falle mittelbarer Beteiligung an einer Publikumsgesellschaft und der ausnahmsweisen Verneinung der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO wegen richterlicher Willkür
Beschluss vom 29.05.2008 - 2 AR 25/08