BGH: Ende der Beschlagnahme des Grundstücks nicht schon mit Rücknahme des Antrags auf Anordnung der Zwangsverwaltung, sondern erst mit Aufhebungsbeschluss
WM 2008 Heft 40, 1882
BGH: Ende der Beschlagnahme des Grundstücks nicht schon mit Rücknahme des Antrags auf Anordnung der Zwangsverwaltung, sondern erst mit Aufhebungsbeschluss
Beschluss vom 10.07.2008 - V ZB 130/07