- WM
- 2008
- Heft 44 (Seite 2041-2088)
- Rechtsprechung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Abschluss eines Garantievertrages für die Haltbarkeit einer Sache mit einer Laufzeit von 40 Jahren mit den Verjährungsvorschriften des BGB vereinbar
- BGH: Zur Fortwirkung der Eintragung einer Dienstbarkeit auf dem Grundbuchblatt des dienenden Grundstücks, wenn das herrschende Grundstück geteilt wird
- BGH: Zur Frage, ob in einem Kaufvertrag zwischen dem Insolvenzverwalter eines Bauträgers und einem neuen Bauträger ein eigenes Ankaufsrecht für die Einzelerwerber des insolventen Bauträgers vereinbart worden ist
- BGH: Zur Frage, ob spezielle Vorschriften des Bundes oder des Landes Nordrhein-Westfalen einer entsprechenden Anwendung von § 917 BGB auf das Notleitungsrecht entgegenstehen
- BGH: Zur Frage, ob Sondereigentum an einem Raum auch dann entstehen kann, wenn es an einer tatsächlichen Abgrenzung des Raums gegen fremdes Sondereigentum fehlt
- BGH: Zur Auslegung einer Formularklausel in einem Kfz-Vertragshändlervertrag, nach der sich der Hersteller verpflichtet, von dem Händler bei Beendigung dieses Vertrages auf Verlangen fabrikneue Ersatzteile zurückzukaufen
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- 2008