- WM
- 2008
- Heft 45 (Seite 2089-2136)
- Rechtsprechung
- Sonstiges
- BGH: Einrede der Verjährung bei unstreitigem Sachverhalt noch in der Berufungsinstanz möglich
- BGH: Zur Verletzung des rechtlichen Gehörs, wenn der Richter deshalb höhere Anforderungen an die Substantiierung des Vorbringens stellt, weil die Partei ein Gutachten vorgelegt hat
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- 2008