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WM 2008 Heft 47, 2215
BGH: Feststellung des gemäß § 30 Abs. 1 GmbHG gebundenen Gesellschaftsvermögens nach den allgemeinen, für die Jahresbilanz geltenden Bilanzierungsgrundsätzen, mit Passivierung von Gesellschafterdarlehen auch im Fall eines Rangrücktritts; Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen GmbH-Geschäftsführer wegen gemäß § 30 Abs. 1 GmbHG verbotener Auszahlungen in fünf Jahren ab Zahlung; kein neuer Schadensersatzanspruch gegen den Geschäftsführer nach § 43 Abs. 2 GmbHG wegen Unterlassung der Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen der Gesellschaft gegen den Zahlungsempfänger
Urteil vom 29.09.2008 - II ZR 234/07