WM 2008 Heft 8, 358
BGH: Für Verbindlichkeiten des eingetragenen Vereins keine Haftung der hinter ihm stehenden Vereinsmitglieder; nur ausnahmsweise eine Durchgriffshaftung wegen Rechtsmissbrauchs; zu den Sanktionen bei missbräuchlicher Überschreitung des Nebenzweckprivilegs
Urteil vom 10.12.2007 - II ZR 239/05