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  • WM
    • 2008
      • Heft 8 (Seite 329-376)
        • Rechtsprechung
          • Gesellschaftsrecht
            • BGH: Für Verbindlichkeiten des eingetragenen Vereins keine Haftung der hinter ihm stehenden Vereinsmitglieder; nur ausnahmsweise eine Durchgriffshaftung wegen Rechtsmissbrauchs; zu den Sanktionen bei missbräuchlicher Überschreitung des Nebenzweckprivilegs
WM 2008 Heft 8, 358
BGH: Für Verbindlichkeiten des eingetragenen Vereins keine Haftung der hinter ihm stehenden Vereinsmitglieder; nur ausnahmsweise eine Durchgriffshaftung wegen Rechtsmissbrauchs; zu den Sanktionen bei missbräuchlicher Überschreitung des Nebenzweckprivilegs
Urteil vom 10.12.2007 - II ZR 239/05