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WM 2008 Heft 9, 419
OLG Karlsruhe: Bei Rückabwicklung eines Fernabsatzgeschäftes muss der Verbraucher lediglich die Rücksendekosten, nicht aber die Hinsendekosten für die Ware tragen
Urteil vom 05.09.2007 - 15 U 226/06