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WM 2008 Heft 10, 445
LG Bonn: Regelmäßig keine Abtretung des Anspruchs auf Auszahlung des Rückkaufswerts einer Lebensversicherung, wenn in einer Vereinbarung die Rechte des Versicherungsnehmers aus dieser Versicherung im Falle des Todes abgetreten werden und auf den Rückkaufswert im Vertragstext kein Bezug genommen wird
Urteil vom 14.11.2007 - 5 S 137/07