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WM 2008 Heft 13, 602
BGH: Verlust der Nichtvalutierungseinrede durch Abtretung einer Sicherungsgrundschuld an einen bis dahin ungesicherten Gläubiger als Masseschmälerung; keine unwirksame Unterdeckungnahme, wenn die Sicherungsgrundschuld nach der mit dem Zedenten insolvenzfest getroffenen Sicherungsvereinbarung auch das Darlehen eines Dritten (hier: einer Bausparkasse) sichert und die Grundschuld nach Verfahrenseröffnung an ihn abgetreten wird
Urteil vom 21.02.2008 - IX ZR 255/06