Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
WM 2008 Heft 14, 650
BGH: Zur Nachholung der Anmeldung von Tatsachen, die nach Einschätzung des Gläubigers ergeben, dass einer bereits zur Tabelle festgestellten Forderung eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung des Schuldners zugrunde liegt
Urteil vom 17.01.2008 - IX ZR 220/06