- WM
- 2008
- Heft 14 (Seite 617-664)
- Rechtsprechung
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- BGH: Ablehnung der Pfändung einer Forderung wegen fehlender Passivlegitimation des Drittschuldners nur dann, wenn sie dem Schuldner nach keiner vertretbaren Rechtsansicht zustehen kann
- BGH: Zur Nachholung der Anmeldung von Tatsachen, die nach Einschätzung des Gläubigers ergeben, dass einer bereits zur Tabelle festgestellten Forderung eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung des Schuldners zugrunde liegt
- BGH: Zur Frage der Berücksichtigung der Behauptung eines dem Schuldenbereinigungsplan widersprechenden Gläubigers, seine Forderung sei höher als im Plan angegeben; Beteiligung eines Gläubigers mit insolvenzfestem Absonderungsrecht an der Abstimmung über d
- BGH: Keine Unzulässigkeit des Antrags auf Insolvenzeröffnung, wenn der den Antrag stellende Gläubiger keine Auskunft über die Voraussetzungen eines gegen ihn gerichteten Anfechtungsanspruchs erteilt
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Rechtsprechung
- Heft 14 (Seite 617-664)
- 2008