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WM 2008 Heft 17, 793
BGH: Zum Ersatzanspruch des außenstehenden Aktionärs (§ 305 AktG), wenn der Konkurs- bzw. Insolvenzverwalter des herrschenden Unternehmens den Erwerb der ihm angedienten Aktien ablehnt; Fortbestehen des Abfindungsanspruchs auch nach Aufhebung des Unternehmensvertrags; bei Abschluss eines neuen Unternehmensvertrages gesamtschuldnerische Haftung des neuen und des bisherigen Unternehmens
Urteil vom 17.03.2008 - II ZR 45/06