- WM
- 2008
- Heft 20 (Seite 905-952)
- Rechtsprechung
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- BGH: Wirksamkeit eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses auch dann, wenn im Beschlussformular auf angeheftete, nicht unterschriebene Anlagen verwiesen wird, in denen die gepfändete Forderung bezeichnet ist
- BGH: Vollstreckungsschutz nach § 765a, nicht nach § 850k ZPO bei Pfändung des einer Ehefrau und Mitschuldnerin zustehenden Auszahlungsanspruchs aus Girokontovertrag, soweit das Guthaben auf dem Konto aus der Überweisung unpfändbaren Arbeitseinkommens des
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- 2008