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WM 2008 Heft 20, 946
BGH: Zur Beratungspflicht des Anwalts über die Wirkungen einer Mietoptionsklausel; zur Verpflichtung des Rechtsanwalts, der nach fehlerhafter Beratung vor Abschluss eines Vertrages den neuen Auftrag zur Prüfung von Ansprüchen aus diesem Vertrag erhält, den Mandanten auf die Regresshaftung und deren Verjährung hinzuweisen
Urteil vom 07.02.2008 - IX ZR 149/04