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Zitiert in:
- WM
- 2008
- Heft 10 (Seite 425-472)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- OLG München: Zu dem in einer Formularbürgschaftsurkunde enthaltenen Verzicht auf die Einreden der Anfechtung, der Aufrechnung und der Vorausklage sowie zu der Haftung der Bank aus culpa in contrahendo des Bürgschaftsvertrags
- LG Bonn: Regelmäßig keine Abtretung des Anspruchs auf Auszahlung des Rückkaufswerts einer Lebensversicherung, wenn in einer Vereinbarung die Rechte des Versicherungsnehmers aus dieser Versicherung im Falle des Todes abgetreten werden und auf den Rückkaufs
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Rechtsprechung
- Heft 10 (Seite 425-472)
- 2008