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Zitiert in:
- WM
- 2008
- Heft 23 (Seite 1049-1092)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- BGH: Zur Geltung der §§ 704 ff. ZPO, wenn eine Behörde die Zwangsvollstreckung aus einem Verwaltungsakt gemäß § 66 Abs. 4 Satz 1 SGB X nach den Vorschriften der ZPO vornimmt
- BGH: Nach Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Entscheidung des Beschwerdegerichts nach dem Sach- und Streitstand im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 23 (Seite 1049-1092)
- 2008