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Zitiert in:
- WM
- 2008
- Heft 32 (Seite 1477-1524)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Zur Heilung eines Verfahrensfehlers, der nach § 83 Nr. 6 ZVG zur Versagung des Zuschlags führt, durch Nachholung der unterbliebenen Förmlichkeit
- Kein Zustimmungserfordernis nach § 1365 BGB für eine Vollstreckungsunterwerfungserklärung
- Zum rechtlichen Interesse des Gläubigers, der eine Forderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung angemeldet hat, die Wirkungslosigkeit eines auf den Rechtsgrund der Forderung beschränkten Widerspruchs des Insolvenzverwalters feststellen zu lassen
- Kein Anspruch auf Herausgabe der Wohnung gegen den Insolvenzverwalter, der sie nicht in Besitz genommen hat
- Zur Insolvenzanfechtung des Werthaltigmachens von abgetretenen Forderungen durch Arbeitsleistung
- Wettbewerbsrecht
- Rechtsprechung
- Heft 32 (Seite 1477-1524)
- 2008