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Zitiert in:
- WM
- 2008
- Heft 33 (Seite 1525-1572)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Sonstiges
- BGH: Zur zeitlichen Grenze für dem Antragsteller zurechenbare geringfügige Verzögerungen bei Abgabe der Streitsache an das Prozessgericht
- BGH: Zum Beginn der Beschwerdefrist nach § 98 Satz 2 ZVG im Falle der Zuschlagserteilung, wenn sich der Bieter in dem Termin vertreten lässt
- BGH: Zum Umfang der Rechtskraft einer in einem Vorprozess der Parteien ergangenen Entscheidung
- Kammergericht: Zur ausschließlichen Zuständigkeit nach § 29c Abs. 1 Satz 2 ZPO im Falle eines Beitritts zu einem Immobilienfonds, der Zuständigkeit nach § 22 ZPO im Falle mittelbarer Beteiligung an einer Publikumsgesellschaft und der ausnahmsweisen Vernei
- Rechtsprechung
- Heft 33 (Seite 1525-1572)
- 2008