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Zitiert in:
- WM
- 2008
- Heft 34 (Seite 1573-1620)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Sonstiges
- Zur Notwendigkeit, eine gewillkürte Prozessstandschaft offen zu legen, wenn der Insolvenzverwalter seine gesetzliche Prozessführungsbefugnis verliert
- Keine hinreichende Erfolgsaussicht von Prozesskostenhilfe-Verfahren bei substanziiertem Bestreiten durch Antragsgegner (hier: Erlösherausgabe aus der Verwertung von Sicherungsgut)
- Rechtsprechung
- Heft 34 (Seite 1573-1620)
- 2008