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Zitiert in:
- WM
- 2008
- Heft 35 (Seite 1621-1668)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- BGH: Zur Vollstreckung wegen einer Forderung, die den Schuldner nur gegen Aushändigung einer Inhaberschuldverschreibung zur Leistung verpflichtet
- BGH: Zur Befugnis des verbliebenen Geschäftsführers der GmbH, den von dem abberufenen Geschäftsführer vor seiner Abberufung gestellten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft zurückzunehmen
- BGH: Absonderungsrecht erfasst nach Insolvenzeröffnung fällig werdende Ansprüche auf Kosten und Zinsen
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Rechtsprechung
- Heft 35 (Seite 1621-1668)
- 2008