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Zitiert in:
- WM
- 2008
- Heft 35 (Seite 1621-1668)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Sicherstellung der Eintragung eines Rechts erst dann, wenn hierzu nur noch das pflichtgemäße Handeln des hiermit betrauten Notars und des zuständigen Grundbuchbeamten erforderlich ist; zur Zurechenbarkeit des Schadens bei einer Verletzung von Treuhan
- BGH: Zur Rechtsstellung der Erwerber vor Entstehen einer Wohnungseigentümergemeinschaft
- Rechtsprechung
- Heft 35 (Seite 1621-1668)
- 2008