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Zitiert in:
- WM
- 2008
- Heft 48 (Seite 2233-2280)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- BGH: Zur Frage, ob der Vertreter (Betreuer) oder der Schuldner die eidesstattliche Offenbarungsversicherung abzugeben hat, wenn für die Vermögenssorge des Schuldners ein Vertreter bestellt ist
- BGH: Zur Frage, ob ein nach § 85a ZVG zu beurteilendes Gebot rechtsmissbräuchlich ist
- BGH: Zum maßgebenden Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
- BGH: Keine isolierte Anfechtbarkeit der Verrechnungsvereinbarung im Gläubigeranfechtungsrecht, wenn eine Vollstreckung in die verrechnete Forderung nicht möglich war
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Rechtsprechung
- Heft 48 (Seite 2233-2280)
- 2008