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WM 2009 Heft 28, 1327
BGH: Zur Notwendigkeit, die mündliche Verhandlung wiederzueröffnen, wenn ein notwendiger Hinweis erst im Termin erteilt worden ist; zu den Voraussetzungen, unter denen die Leistung einer Kommanditgesellschaft an eine andere Gesellschaft einem Kommanditisten als Einlagenrückgewähr zuzurechnen ist
Beschluss vom 25.05.2009 - II ZR 99/08