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WM 2009 Heft 40, 1896
BGH: Unzulässigkeit des Antrags auf Restschuldbefreiung, wenn er innerhalb von drei Jahren nach rechtskräftiger Versagung der Restschuldbefreiung in einem früheren Verfahren wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung seiner Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten gestellt worden ist
Beschluss vom 16.07.2009 - IX ZB 219/08