Keine Befugnis des Zwangsverwalters nach Aufhebung der Zwangsverwaltung, Prozesse gegen Dritte zu führen, welche die Mieten unberechtigt vereinnahmt haben
WM 2009 Heft 45, 2134
BGH: Keine Befugnis des Zwangsverwalters nach Aufhebung der Zwangsverwaltung, Prozesse gegen Dritte zu führen, welche die Mieten unberechtigt vereinnahmt haben
Urteil vom 24.09.2009 - IX ZR 149/08