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WM 2009 Heft 5, 237
BGH: Keine Befriedigung des Gläubigers einer vom Schuldner sicherungshalber abgetretenen Forderung vor Eintritt der Verwertungsreife, wenn der Schuldner für die gesicherte Verbindlichkeit nicht persönlich haftet; zum für die Anfechtbarkeit maßgeblichen Zeitpunkt bei Bewilligung einer Grundschuld mit gleichzeitiger Abtretung des Anspruchs auf Kaufpreisrückzahlung; keine Nachprüfung von Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils, die im Berufungsurteil nicht enthalten sind, durch das Revisionsgericht
Urteil vom 11.12.2008 - IX ZR 194/07