WM 2009 Heft 7, 313
BGH: Keine Frist für die Feststellungsklage des Gläubigers zur Beseitigung eines Widerspruchs des Schuldners gegen die Anmeldung einer Forderung als solche auf Grund einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung sowie für den im Wege einer negativen Feststellungsklage verfolgten entsprechenden Widerspruch des Schuldners
Urteil vom 18.12.2008 - IX ZR 124/08