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WM 2009 Heft 12, 553
OLG München: Zu einer Formulierung in der Einladung zur Hauptversammlung, dass zur Teilnahme Eintrittskarten übermittelt werden; zu einer Regelung in der Satzung einer AG, dass für die Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern neben der Schriftform auch die Möglichkeit der Erteilung per Telefax besteht, und zur Frage, ob die Verpfändung von Aktien einem Übertragungsverlangen (Squeeze-out) nach § 327a Abs. 1 AktG entgegensteht
Beschluss vom 12.11.2008 - 7 W 1775/08