- WM
- 2009
- Heft 2 (Seite 49-96)
- Rechtsprechung
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- BGH: Einstellung des Versteigerungsverfahrens nach § 75 ZVG, wenn ein Dritter, der berechtigt ist, den Gläubiger zu befriedigen, den Nachweis über die Zahlung des zur Befriedigung und zur Deckung der Kosten erforderlichen Betrages an die Gerichtskasse im
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- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
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