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Zitiert in:
- WM
- 2009
- Heft11 (Seite 528-528)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- BGH: Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verletzung von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten auch ohne Beeinträchtigung der Befriedigungsaussichten der Gläubiger
- BGH: Zur Wirksamkeit der Genehmigung einer vor Insolvenzeröffnung von dem Schuldner an einen Nichtberechtigten erbrachten Leistung durch den Berechtigten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- BGH: Kein Beschwerderecht des Insolvenzverwalters gegen die Versagung der Bestätigung des Insolvenzplans; keine Abweichung von den Vorschriften über die Feststellung der Forderungen der Insolvenzgläubiger im Insolvenzplan
- BGH: Keine Kenntnis von Umständen, die zwingend auf die Zahlungsunfähigkeit schließen lassen, bei einem Arbeitnehmer, der rückständigen Lohn erhält und weiß, dass der Arbeitgeber noch anderen Arbeitnehmern Lohn schuldig ist; keine Erkundigungspflicht des
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Rechtsprechung
- Heft11 (Seite 528-528)
- 2009