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Zitiert in:
- WM
- 2009
- Heft12 (Seite 574-576)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- BGH: Zur entsprechenden Anwendung des § 815 Abs. 3 ZPO auf freiwillige Zahlungen des Schuldners an den Gerichtsvollzieher
- BGH: Auf dem von einem Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter oder Treuhänder eingerichteten Anderkonto eingegangene Zahlungen kein Massebestandteil, sondern Vermögen des Anwalts
- BGH: Erstattungsanspruch des den Massekostenvorschuss leistenden Gläubigers nach § 26 Abs. 3 Satz 1 InsO auch bei einer Fehlprognose des Insolvenzgerichts zur Massearmut
- BGH: Kein Rechtsmittel eines einzelnen Insolvenzgläubigers gegen die Ablehnung der Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft12 (Seite 574-576)
- 2009